Dienstleistungen rund um Schutz und Sicherheit sind nicht mehr nur originäre Aufgaben staatlicher Organe. Zunehmend übernehmen Unternehmen auch Aufgaben der öffentlichen Sicherheit. Die Sicherheitswirtschaft hat sich darauf eingestellt und die Ausbildungen in den letzten 10 - 15 Jahren entsprechend reformiert. Zwar verfügt auch heute noch die weit überwiegende Mehrheit der in der Sicherheitswirtschaft tätigen Personen "nur" über Minimalausbildungen wie die Sachkundeprüfung nach §34a GewO und wird als Sicherheitsfachkraft verkauft, doch gibt es mit der Einführung der nach BBiG anerkannten Berufsausbildungen
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildungsdauer 2 Jahre) und
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildungsdauer 3 Jahre, inkl. Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation)
sowie der Weiterbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit auf operativer Basis professionelle Einsätzkräfte in der Sicherheitswirtschaft. Aufbauend hierauf wurden in den letzten Jahren auch akademische Ausbildungen eingeführt. So gibt es eine Vielzahl von Bachelor- und Masterstudiengängen mit Bezug zur Sicherheitswirtschaft.
Wir sind Ihr Partner bei der präventiven Schadensabwehr und bei forensischen Untersuchungen.
Unsere Ermittler und Berater erarbeiten unternehmensweite bzw. organisationsweite Strategien zur Schadensabwehr, entdecken durch entsprechende Audits Fälle von Fraud und planen im Rahmen der operativ-taktischen Kriminalistik die forensische Aufklärung / Aufarbeitung von Straftaten gegen das Unternehmen (dolose Handlungen). Der Detektiv ist damit nicht mehr nur Ermittler, sondern in großem Maße Berater zu sicherheitsrelevanten Themen. Ihm obliegt im Risiko- und Krisenmanagement die Planung und Auswahl der zielführenden Maßnahmen.
Es ist somit nicht überaschend, dass die große Mehrheit unserer Aufträge aus der Wirtschaft kommt. Trotzdem besteht auch bei Privatpersonen Bedarf an professioneller Unterstützung durch eine Detektei. Wir beschaffen Informationen zu Sachverhalten und helfen u. A. durch Ermittlung von Beweisen einen Beweisnotstand und damit eine drohende Niederlage vor Gericht abzuwenden.


